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Hintergrundinformationen

Ich bin als psychotherapeutische Heilpraktikerin vorwiegend für Klienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung und für Selbstzahler tätig. Kosten, die durch die Krankenkasse nicht vergütet werden, müssen vom Klienten übernommen werden.

Gesetzliche Krankenversicherungen 

Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen („GKV“) sind nur selten möglich. Deshalb wird Pflichtversicherten empfohlen, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen. Bitte achten Sie dabei auf die konkreten Leistungen, mögliche Wartezeiten und das Ausmaß der Kostenübernahme.

 

Ausnahmsweise können Behandlungskosten bei GKVs dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lange ist. Dieses Thema sollte der Klient mit seiner gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall besprechen und dabei ein hartnäckiges und unnachgiebiges Auftreten bei der Krankenkasse zu Tage legen.

 

Tipp: Oft erwarten die Krankenkassen, dass Sie sich bei mehreren Psychotherapeuten nach einem Platz erkundigen. Erfragen sie bei Ihrer Kasse, wie Sie diesen Vorgang evtl. schriftlich festhalten sollen.

 

Eventuell besteht auch die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Erkundigen Sie sich über diese Möglichkeit vorab bei Ihrem Steuerberater.

Private Krankenversicherungen

Wie manche Ersatzkassen übernehmen unter gewissen Umständen private Krankenkassen („PKV“) die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Voraussetzung ist, dass der Klient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.

 

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie".

Kosten

Ich bin als Heilpraktikerin für Psychotherapie vorwiegend für Patienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung und für Selbstzahler tätig. Kosten, die durch die Krankenkasse nicht vergütet werden, müssen vom Patienten übernommen werden. Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Meine Beratungssätze pro angefangene Beratungsstunde gestalten sich wie folgt:

  • Psychotherapie: €70/h
  • Interkulturelles Coaching: €70/h

Die Beratungseinheiten dauern in der Regel 60 Minuten.

Terminabsagen

Terminabsagen können nur bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entgegengenommen werden. Ansonsten muss ich den vollen Betrag meines Honorars für die entfallene Sitzung berechnen.